Geschichte

Bis zur Reformation waren die Kirchen zuständig für die Armenpflege, danach waren es die Dörfer. Im 17. Jahrhundert stieg die sogenannte Armenlast. Dies führte dazu, dass die Dörfer einander die Armen gegenseitig zuschoben, oder die mittellosen Bettler verdeckt von Ort zu Ort auf der Suche nach Lebensmitteln und Unterkunft herumzogen. In der Folge erliess die Berner Regierung im Jahre 1676 und 1679 das sogenannte «Bettelmandat», um etwas Ordnung in dieses Geschehen zu bringen. Jetzt musste jede Gemeinde alle ihre Einwohner, ob arm oder reich, als Burger anerkennen und jedem, der weiterzog, einen Heimatausweis ausstellen und darin versprechen, ihn jederzeit wieder aufzunehmen. Damit wurde das typische schweizerische Gemeindebürgerrecht geschaffen. Unbeabsichtigter Nebeneffekt war, dass damit der Personenkreis definiert wurde, welcher sich künftig als Burger einer Gemeinde bezeichnen konnte. Nach Hungersjahren wegen Kartoffelkrankheit beschloss beispielsweise eine ausserordentliche Burgergemeindeversammlung in Därligen am 18. März 1850 auswanderungswilligen Burgern eine Beisteuer zwischen 50 und 200 Franken auszurichten.

Die Burgergemeinde Därligen in der heutigen Form ist erst ums Jahr 1830 entstanden. Laut Gemeindeversammlungsprotokoll vom 15.10.1857 haben die Einwohner- und die Burgergemeinde in getrennten Versammlungen die Gemeindegüter ausgeschieden. Gestützt darauf wurde die Burgergemeinde als ehemalige alemannische Gemeinschaft verpflichtet, zugunsten der zu bildenen Einwohnergemeinde Güter abzutreten. Därligen als oberstes Dorf am linken Thunersee liegt zwischen Därliggrat und dem See, der tiefste Punkt befindet sich auf 567 m, der höchste auf 1'929 Meter über Meer. Därligen gehört zum Verwaltungskreis Interlaken-Oberhasli. In Därligen wohnen ca. 420 Personen, davon ca. 15 % BurgerInnen. Die politische Gemeinde hat eine Fläche von 949 ha, wovon 434 oder 46 % im Besitz der Burgergemeinde sind. Der Burgerbesitz besteht zum grössten Teil aus Wald, nämlich 340 ha sowie Wiesland und unproduktivem Boden. Der Nadelholzanteil beträgt etwas mehr als 50 % (60 % Fichte, 35 % Tanne, 5 % Lärche). Das Laubholz setzt sich zusammen aus 70 % Buchen, 20 % Bergahorn, 10 % übrige (Linde, Esche, Nussbaum, Kirsche, Ulme und Eiche). Ein grosser Teil des Waldes ist Schutzwald, der entsprechend aufwendig gepflegt werden muss. Ohne Subventionen von Bund und Kanton kann der Wald kaum kostendeckend bewirtschaftet werden. Weil eine Burgergemeinde über keine Steuerhoheit verfügt und Därligen wenig andere Einkünfte hat, ist es schwierig die Laufende Rechnung ausgeglichen zu halten.

Typische Burgergeschlechter sind

Bodmer

Dietrich

Meyer

Schaerz

Schick

Steuri