Burgergemeinde
Ordentliche Versammlung
Montag, 9. Dezember 2024, 20.00 Uhr, Baumpflege Dietrich GmbH Därligen
Traktanden:
1. Teilrevision Organisationsreglement
2. Teilrevision Reglement über die Aufnahme in das Burgerrecht
3. Totalrevision Sitzungsgeld- und Entschädigungsreglement
4. Finanzwesen
a) Beratung und Genehmigung des Voranschlages 2025
b) Kenntnisnahme vom Finanzplan 2025 - 2029
5. Informationen aus dem Burgerrat
6. Verschiedenes
Aktenauflage
Die Unterlagen zu den Reglements-Änderungen liegen ab 7. November 2024 während 30 Tagen auf der Gemeindeverwaltung Därligen öffentlich auf.
Der Voranschlag 2025 kann ab 25. November 2024 auf der Gemeindeverwaltung eingesehen bzw. bezogen werden.
Die Unterlagen sind zusätzlich auf der Homepage der Burgergemeinde Därligen www.burger-daerligen.ch einsehbar.
Protokollauflage
Das Protokoll zu dieser Burgerversammlung liegt vom 6. Januar 2025 bis 4. Februar 2025 bei der Geschriftlich Einsprache beim Burgergenehmigt das Protokoll (Art. 70 Organisationsreglement OgR).
Rechtsmittel
Gegen Beschlüsse der Burgerversammlung kann innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli Beschwerde erhoben werden (Art. 60 ff Gesetz über die Verwaltungspflege).
Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften müssen anlässlich der Burgerversammlung sofort gerügt werden (Art. 42 Verfahren der Burgerversammlung).
Zu dieser Versammlung sind alle stimmberechtigten Burgerinnen und Burger freundlich eingeladen, die im Verwaltungskreis Interlaken-Oberhasli wohnhaft und in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt sind und das Burgerrecht der Burgergemeinde Därligen besitzen.
Im Anschluss an die Versammlung sind alle Teilnehmenden zu einem Apéro eingeladen.
Därligen, 24. Oktober 2024
Der Burgerrat